Elektronischer Zahlungsverkehr

Käufer wollen sicher zahlen

Alle Komponenten, die im elektronischen Zahlungsverkehr eingesetzt werden, müssen dem Sicherheitsstandard des Zentralen Kreditausschuss (ZKA) entsprechen. Daher müssen beispielsweise Debit- oder Kredit-Karten, Electronic cash Terminals oder POS Terminals und die dazugehörige Netzwerkinfrastruktur zugelassen werden.

TÜViT begleitet Unternehmen bei der Entwicklung ihrer Produkte für den elektronischen Zahlungsverkehr und prüft deren Sicherheit durch Funktionstests und Sicherheitsevaluierungen. So können Komponenten schneller und zielgerichteter entwickelt werden und bei ZKA bzw. EMVCo. zugelassen werden.

Unsere Leistungen im Einzelnen

  • Technische Beratung und Sicherheitsevaluierung als akkreditierter Sicherheitsgutachter im Umfeld des ZKA und EMVCo für Hard- und Softwareprodukte als Komponenten des elektronischen Zahlungsverkehrs
  • IT-Sicherheitsberatung für Hersteller, Systemintegratoren, Betreiber und Anwender auf Basis der Anforderungen der nationalen und internationalen Kreditwirtschaft
  • Sicherheitsgutachten auf Basis generischer ZKA-Anforderungen sowie nationaler bzw. internationaler Standards


So gehen wir vor:

  • Eingehende Analyse ihres Produktes
  • Identifikation der anzuwendenden Prüfgrundlagen
  • Durchführung der Beratung / Prüfung
  • ggf. Auditierung von Entwicklungs- und Produktionsumgebungen
  • Erstellung / Präsentation des Gutachtens

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