Umwelt

Abfall – am besten vermeiden oder verwerten

Abfälle müssen nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz in erster Linie vermieden und in zweiter Linie stofflich verwertet oder zur Gewinnung von Energie genutzt werden. Damit verbunden sind eine Reihe von Pflichten, wie zum Beispiel die anlageninterne Kreislaufführung von Stoffen, die abfallarme Produktgestaltung oder die Anpassung des Konsumverhaltens an abfall- und schadstoffarme Produkte und die Kreislaufwirtschaft.

Bei der Verwertung hat die umweltverträglichste Verwertungsart Vorrang. An die energetische Verwertung sind Bedingungen geknüpft. Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen, von Anlagen in denen regelmäßig gefährliche Abfälle anfallen sowie Betreiber von Anlagen, die Abfälle handeln müssen Abfallbeauftragte bestellen.

Was zeichnet uns aus?

Wir kennen uns aus in dieser komplexen Materie und stellen Ihnen bei Bedarf einen Abfallbeauftragten.

Welche Leistungen bieten wir an?

  • Wir überprüfen Ihre gegenwärtige Abfall- und Gefahrstoffsituation (Ist-Aufnahme) mit Schwachstellenanalyse. Dabei überprüfen wir auch die Entsorgungswege auf ihr Kosteneinsparpotential.
  • Wir fertigen Bauabfalltechnische Gutachten bei Abrissen oder Teilabrissen an.
  • Wir beproben und untersuchen Abfälle (z.B. Bauschutt, Schlacke, Boden) hinsichtlich ihrer kostengünstigsten Verwertbarkeit.
  • Wir begutachten Abfälle.
  • Wir stellen externe Betriebsbeauftragte für Abfall und übernehmen die Pflichten des Betriebsbeauftragten für Abfall gemäß § 55 Krw-/AbfG:
  • Hilfestellung bei der Umsetzung der abfallrechtlichen Regelungen in der betrieblichen Praxis
  • Betriebsspezifische Schulungen bzw. Einweisungen des Personals vor Ort
  • Erstellen des Jahresberichtes und Erläuterung der Inhalte des Jahresberichtes bei der
    Geschäftsführung
  • Wir zertifizieren in folgenden Bereichen:
  • Entsorgungsfachbetriebe
  • Altautoverwertungsbetriebe
  • nach Gewerbeabfall- und Verpackungsverordnung


Welche Normen und gesetzlichen Regelungen bilden die Arbeitsgrundlage?

Rechtliche Grundlage im Bereich der Abfallwirtschaft ist das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der der. umweltverträglichen Beseitigung von. Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und. Abfallgesetz - KrW-/AbfG).

Daneben gelten die Gewerbeabfall- und Verpackungsverordnung.

Ansprechpartner:

Auf individuelle Fragen geben unsere Fachleute jederzeit gern eine Antwort. Schicken Sie uns einfach eine E-Mail – mit einem Klick auf das Kontaktfeld oben rechts.


http://www.tuev-nord.de/de/Abfall_3625.htm

Kontakt

ARBEITSWELT
umwelttuev-nord.de Kontaktformular

Hamburg

    Hamburg
    +49 (0)40 8557-2491

Hannover

    Hannover
    +49 (0)511 986-1526

Rostock

    Rostock
    +49 (0)381 7703-440

Bielefeld

    Bielefeld
    +49 (0)521 786-285

Bremen

    Bremen
    +49 (0)421 4498-215

Halle an der Saale

    Halle an der Saale
    +49 (0)345 5686-858

Essen

    Essen
    +49 (0)201 825-3368

COPYRIGHT 2012 TÜV NORD Gruppe
All RIGHTS RESERVED.

Unternehmen

Wir über uns Leitlinien Corporate Governance Compliance Allgemeine Geschäftsbedingungen Geschäftsberichte Organisation DIE MARKE: TÜV® Messen / Veranstaltungen

Kompetenz

BILDUNG ENERGIE GEBÄUDE GESUNDHEIT INDUSTRIE IT UMWELT VERKEHR ZERTIFIZIERUNG

International

Profil Präsenz Projekte

Karriere

TÜV NORD ALS ARBEITGEBER EINSTIEG Stellenangebote Persönlicher Kontakt

Presse

Presseinformationen Publikationen Presse-Info-Abo Presse-Bildmaterial

Information

Sitemap Impressum Datenschutz Newsletter Kundenlogin Mitarbeiterlogin