Brandschutz und Evakuierung

Prüfung der Brandschutznachweise

Brandschutztechnische Nachweise wie zum Beispiel Brandschutzkonzepte und die brandschutztechnische Ausführungsplanung bei Bau, Änderung, Instandsetzung und Inbetriebnahme von Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes (EdB) werden durch unsere vom Eisenbahn-Bundesamt anerkannten Prüfer geprüft.

Grundlage dafür sind die VVBau oder die VVBau Pilot.

Für die Prüfung der Brandsicherheit sind die notwendigen Nachweise vorzulegen:

  • für Personenverkehrsanlagen nach dem „Leitfaden für den Brandschutz in Personenverkehrsanlagen der Eisenbahnen des Bundes“,
  • für die weiteren baulichen Anlagen nach den sonstigen anerkannten Regeln der Technik.


Für die Prüfung des Brandverhaltens der Bauprodukte und der Feuerwiderstandsdauer der Bauteile sind, soweit erforderlich, Einzelnachweise durch Zeichnung, Beschreibung, Berechnung, Prüfzeugnisse oder Gutachten vorzulegen.


http://www.tuev-nord.de/de/Brandschutznachweise_7816.htm
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Brandschutznachweise_7816.htm

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