Sonderkraftfahrzeuge, Nutzfahrzeuge, Krafträder
Gut für klare Antworten
Viele anspruchsvolle Fahrzeuge müssen spezielle Bestimmungen einhalten, die sich von Land zu Land oftmals stark unterscheiden. Um diese Fahrzeugtypen zu entwickeln ist hohe Planungssicherheit gefragt. Wir führen Einzel-, Muster- und Typprüfungen an Fahrzeugen und Anhängern im In- und Ausland durch.
Zu den Fahrzeugen zählen:
- Nutzfahrzeuge wie LKW und deren Anhänger
- Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung wie PKW-Kleinserien und KOM
- zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge (Krafträder, Dreiräder und Quads)
- Sonderfahrzeuge, zum Beispiel gepanzerte Fahrzeuge oder motorisierte Krankenfahrstühle
- Arbeitsmaschinen und deren Anhänger, beispielsweise in Land- und Forstwirtschaft, Bauindustrie und anderen Branchen)
Durch unsere kompetente Beratung und die klaren Antworten in allen straßenverkehrsrechtlichen Belangen profitieren Fahrzeughersteller und –importeure bereits während der Neuentwicklung eines Fahrzeugtyps von unserer Erfahrung. Auch bei speziellen Aufgabenstellungen im Zusammenhang mit neuen Technologien wie Elektro- und Hybridfahrzeugen sind Sie bei uns an der richtigen Adresse.
Für Fahrzeuge der Kategorie N und O bieten wir ihnen umfassende Beratungen und Unterstützung zur Einführung der Rahmenrichtlinie EG 2007/46. Diese europäische Richtlinie hat zum Ziel, die Anforderungen an Fahrzeuge durch ein einheitliches Genehmigungsverfahren zu harmonisieren.
Unsere Dienstleistungen:
- Begutachtung von Fahrzeugen, Anhängern und Fahrzeugteilsystemen nach nationalen (StVZO) und internationalen Vorschriften (EG, ECE, etc.) und Erstellung von Gutachten und Prüfberichten zur Erteilung einen Allgemeinen Betriebserlaubnis oder einer EG-Betriebserlaubnis
- Prüfung von Fahrzeugumbauten und Erstellung von Gutachten als Grundlage für Prüfungen nach §21 StVZO und Teilegutachten
- Tests von zulassungsfreien oder kraftfahrzeugähnlichen Fahrzeugen zum Beispiel auf der Grundlage der Maschinenrichtlinien oder anderer technischer Vorschriften
- Klärung und Beratung der Zulassungsfähigkeit von neuen Entwicklungen
- Unterstützung und Beratung bei der Erstellung der Herstellerdokumentation
- Abwicklung von Genehmigungsverfahren (Homologationsmanagement)
- Verifizierungen und Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen nach DIN EN ISO 9001 o. Ä.
- Vergleichstests, Seminare und Schulungen
- Mitarbeit in Gremien der EU und des Bundes zur Weiterentwicklung von technischen Vorgaben zur Anpassung an den technischen Fortschritt
Prüfsysteme:
Die Prüfverfahren des TÜV NORD basieren auf dem neuesten Stand der Technik. Wir arbeiten dazu mit Hochschulen sowie Ingenieur-Dienstleistern zusammen und nutzen externe Einrichtungen für Prüfung wie den Fußgängerschutz, Strukturanalysen oder Tests zur elektromagnetischen Verträglichkeit.
Um den vielfältigen Anforderungen bei Fahrzeugprüfungen maßgeschneidert und präzise gerecht zu werden, nutzen wir zahlreiche Testgelände in Europa:
- VW-Prüfgelände Ehra-Lessien (Deutschland)
- Wabco-Testbahn in Jeversen (Deutschland)
- Conti-Prüfgelände in Jeversen (Deutschland)
- Prüfgelände Papenburg (Deutschland)
- Prüfgelände Lelystad (Niederlande)
- Prüfgelände IDIADA (Spanien)
Die Messgeräteausstattung für diese Fahrzeugprüfungen wird nach nationalen und internationalen Regelwerken zusammengestellt.
Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität
Am TÜV 1
30519 Hannover
Tel 0511 986-1598
Fax 0511 986-1998

