Strassenverkehrs-Ordnung im Klartext
Verkehrsberuhigter Bereich
Die so genannte Spielstraße gibt es schon seit einiger Zeit, jedoch ist nicht allen Autofahrern klar, wie sie sich hier zu verhalten haben.
- Sie dürfen höchstens Schritttempo fahren.
- Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
- Die Fahrzeugführer dürfen Fußgänger weder gefährden noch behindern, wenn nötig, müssen sie warten.
- Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
- Das Parken ist außerhalb gekennzeichneter Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.
Der Begriff „Schrittgeschwindigkeit“ ist in der Rechtsprechung nicht genau definiert. Sie liegt nach Urteilen verschiedener Obergerichte zwischen 4 und 7 km/h. Der Bundesgerichtshof spricht davon, dass Sie deutlich langsamer als 20 km/h fahren müssen.
Wenn Sie aus dem verkehrsberuhigten Bereich herausfahren, ist das mit dem Verlassen eine Grundstücks zu vergleichen: Sie dürfen niemanden gefährden, und es gilt kein rechts vor links.

