Zulassungsunterstützung
Inbetriebnahme gemäß VV IBG Fahrzeuge
Die neue Verwaltungsvorschrift für die Genehmigung zur Inbetriebnahme von Eisenbahnfahrzeugen gemäß §§ 6 ff. TEIV im Zuständigkeitsbereich des Eisenbahn-Bundesamtes – kurz VV IBG Fahrzeuge – enthält alle wesentlichen Vorgaben für die Durchführung des Verwaltungsverfahrens und wurde mit Wirkung zum 15.03.2010 verbindlich eingeführt.
Die VV IBG Fahrzeuge gilt für die Inbetriebnahmegenehmigung des strukturellen Teilsystems Fahrzeuge und bezieht im Weiteren auch das Verfahren für die Genehmigung des fahrzeugseitigen Teils des strukturellen Teilsystems ZZS (Zugsteuerung / Zugsicherung / Signalgebung) in die Inbetriebnahmegenehmigung des Teilsystems Fahrzeug ein.
Betroffen von der Genehmigung für den Betrieb von Fahrzeugen auf dem öffentlichen Schienennetz der Bundesrepublik Deutschland sind neue und umfangreich umgerüstete oder erneuerte Fahrzeuge, die auf dem deutschen Teil des TEN betrieben werden sollen.
Fahrzeuge,
- die ausschließlich für historische oder touristische Zwecke genutzt werden,
- die nur auf dem deutschen Streckennetz, das nicht zum deutschen Teil des TEN gehört, betrieben werden sollen,
- die nur auf Strecken von Anschlussbahnen betrieben werden sollen,
bedürfen keiner Inbetriebnahmegehmigung nach §§ 6 ff. TEIV.
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