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Topthema: MPU nach E-Scooter Fahrt

 

{if|defined(lastname)| {switch:salut :male :Moin Herr {lastname}, :female :Sehr geehrte Frau {lastname}, :default:Sehr geehrte(r) {firstname} {lastname}, } |else| Sehr geehrte Damen und Herren,}

Heute möchten wir Sie über ein Thema informieren, das mit Zunahme der neuen Mobilitätsformen relevant wird: Die MPU nach Fahrten mit E-Scootern.

E-Roller bieten eine gute Alternative zum Autofahren in Innenstädten. Nutzer:innen sollten dabei jedoch die rechtlichen Bestimmungen beachten, sonst droht ihnen bei Fehlverhalten eine medizinisch-psychologische Untersuchung.

Eine MPU kann grundsätzlich jederzeit angeordnet werden, wenn Hinweise darauf bestehen, dass jemand nicht geeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu führen, insbesondere bei Vergehen im Zusammenhang mit Rauschmitteln oder Drogenmissbrauch. Dieser Grundsatz findet auch bei E-Rollern Anwendung.

Bei Alkoholmissbrauch gelten für E-Scooter-Fahrer:innen dieselben Vorschriften wie für Autofahrer:innen. D.h, dass Personen unter 21 Jahren und Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe nach Alkoholkonsum überhaupt nicht E-Roller fahren dürfen. Wer mit 0,1 Promille auf dem Roller verkehrsauffällig wird, hat automatisch eine Teilschuld; bei 0,5 Promille wird die Ordnungswidrigkeit bereits mit Geldbuße und Fahrverbot geahndet. Bei zwei aktenkundigen Fahrten unter Alkohol kann bereits eine MPU angeordnet werden, auch wenn die Blutalkoholkonzentrationen dabei unter 1,6 Promille lagen. Ab 1,6 Promille wird die Fahrerlaubnisbehörde in jedem Fall ein MPU-Gutachten fordern.

Auch das Fahren unter Drogeneinfluss ist – wie bei allen anderen Verkehrsmitteln – untersagt.

In all diesen Fällen wird übrigens eine Frist eingeräumt, bis zu deren Ablauf das positive MPU-Gutachten vorzulegen ist. In der Zeit darf man weiterhin - auch ein Auto - fahren. Wer jedoch innerhalb der vorgegebenen Frist kein positives MPU-Gutachten vorlegen kann, sollte zwischenzeitlich besser aktiv auf seine Fahrerlaubnis zu verzichten - sie wird andernfalls kostenpflichtig entzogen.

Wir hoffen, dass Sie diese Informationen hilfreich finden und weitergeben. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Kundenzufriedenheit bei Nord-Kurs

 

Wir freuen uns über positives Feedback unserer Kund:innen und teilen es mit Ihnen: „Ich bin sehr zufrieden mit der Vorbereitung! Die Beraterin war meines Erachtens nach sehr kompetent und die Stimmung in der Kursgruppe war sehr gut. Wir haben uns gut miteinander arrangiert und konnten uns gegenseitig sehr helfen. Ich fühlte mich durch das Besuchen des Vorbereitungskurses sehr gut auf die anstehende MPU vorbereitet, die ebenfalls sehr gut ablief. Selbstverständlich war man vor der MPU sehr nervös, da viel von dieser 'Prüfung' abhängt. Ich war schlussendlich sehr sehr froh als ich den Bescheid bekam dass ich die Prüfung 'bestanden' habe.“ (Zitat aus interner Kundenbefragung) Wir bedanken uns ganz herzlich bei unseren Kund:innen, Partner:innen und Mitarbeitenden für das Vertrauen in Nord-Kurs!

 
 
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