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Begleitetes Fahren mit 17

Begleitetes Fahren mit 17: Achtung, Begleitpersonen dürfen nur 1 Punkt haben!

Punktabbau Punktabbau Punktabbau Punktabbau

Ziel des begleiteten Fahrens ist es, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs eine Routine im Fahrverhalten der Fahranfängerin oder des Fahranfängers zu fördern.

Als Begleiterin/ Begleiter von Verkehrsteilnehmerinnen bzw. Verkehrsteilnehmern unter 18 Jahre dürfen Sie dabei allerdings nur einen Punkt in Flensburg haben.

Sollten Sie mehr Punkte haben, können Sie durch eine freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar einen Punkt abbauen. Ein solches Fahreignungsseminar können Sie bei Nord-Kurs und einer Fahrschule Ihrer Wahl belegen.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie über den nachfolgenden Button.

Darauf sollten Sie als Begleitperson achten Ziel
Fahrpraxis bei allen Verkehrs- und Wetterverhältnissen Routine bei allen Wetter- und Verkehrslagen
Keine belanglose Kritik Förderung eines eigenen Fahrstils
Wenn Sie am Steuer sitzen: Bedenken Sie Ihre Vorbildfunktion – halten Sie sich an die StVO Verinnerlichung eines korrekten Fahrverhaltens
Geben Sie sachliches Feedback Lassen Sie die Fahranfängerin/ den Fahranfänger selbstständig aus eigenen Fehlern lernen
Bleiben Sie geduldig Stressentlastung
Nicht die eigene Routine zum Maßstab nehmen Vermeidung von Nachlässigkeiten

Sie sind noch unsicher was zu tun ist oder haben eine Frage? Wir sind auch bei WhatsApp für Sie da: 0160 888 5883.

Gerne können Sie uns auch telefonisch oder über die weiteren Kontaktmöglichkeiten ansprechen. Wir freuen uns darauf, Sie unterstützen zu dürfen!

Nord-Kurs

Sie erreichen uns werktags von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

0800 888 3883

info@nord-kurs.de

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Punktabbau im Fahreignungsseminar

Punktabbau im Fahreignungsseminar

Als Begleitperson für 17-Jährige dürfen Sie nur einen Punkt haben. Einer zu viel? Dann machen Sie ein Fahreignungsseminar!
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